i) Barvermietung

 

Ihr könnt natürlich die Bar im Keller des Haupthauses mieten, wenn ihr eine größere Party feiern wollt,[1] dafür müsst ihr mindestens eine Woche vorher einen Barantrag beim Seniorat stellen, die Vorlage dafür findet ihr hier. Setzt euch auch davor mit dem Barmentorat in Verbindung, damit ihr die Bar mal gezeigt und erklärt bekommt. Im Barantrag müsst ihr auf jeden Fall eine Enduhrzeit (zumindest für Musik angeben), die vom Seniorat auch nach vorne gezogen werden kann, wenn manche aus dem Haus nicht die ganze Nacht von der Bar wachgehalten werden wollen, was dann eben im Seniorat diskutiert wird, nachdem die Seniorinnen vor der Senioratssitzung über den Barantrag informiert wurden, um mit ihrer WG Rücksprache zu halten, ob es zu irgendwelchen Problemen kommen könnte, wenn ihr zu lange zu laut Party macht.[2] Wenn der Barantrag dann bewilligt wurde, wendet euch an die FSJlerin oder die SHK im Büro, damit ihr den Schlüsselzugang für den Tag der Vermietung und den danach für die Bar bekommt. An das Barmentorat müsst ihr dann auch 40€ Miete zahlen plus 30€ bzw. 100€ Kaution, je nachdem, ob ihr auch die Musikanlage mietet oder nicht.



[1] Alternativ geht natürlich eure WG, in der die meisten WGs auch irgendwann im Semester eine große WG-Party feiert, zu der dann auch das ganze Haus eingeladen ist, aber je nachdem, wie groß eure WG ist, ist die Bar dann doch besser geeignet.

[2] Deshalb empfiehlt es sich immer, das ganze Haus einzuladen, damit in der Hinsicht Ruhe ist, allerdings löst das nicht alle Probleme, weil manche Menschen, die eher zwielichtige Fächer studieren, auch samstags Klausuren schreiben oder keinen Tag aus ihrem Lernrhythmus gebracht werden wollen.